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Baukoordination

Übernahme der gesetzlichen Verpflichtungen des Bauherrn lt. Bau KG (Baustellenkoordinationsgesetz) während der Bauphase. 

Die Baustellenkoordination dient der Verhütung von Gefahren und der Verbesserung des Gesundheitsschutzes während der Ausführung Ihres Bauvorhabens und wird erforderlich, sobald auf der Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgende Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind (Bau KG – „Baustellenkoordinationsgesetz“).

Um Ihnen diese gesetzlichen Verpflichtungen abzunehmen, erarbeiten unsere geprüften und geschulten Mitarbeiter den „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ (SIGE Plan). Wir kontrollieren laufend die Baustelle und melden Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der auf der Baustelle Beschäftigten damit Ihr Projekt unfallfrei errichtet wird.

Leistungsbild des Baustellenkoordinators:

  • Übernahme der gesetzlichen Verpflichtungen lt. Bau KG
  • Erstellen des SIGE Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
  • Verringerung der Unfallgefahr auf der Baustelle
  • Verringerung des Unfallrisikos im späteren laufenden Betrieb
  • Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten